Rechtsprechung
VG Augsburg, 09.05.2018 - Au 1 E 18.498 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 09.05.2018 - Au 1 E 18.498
- VGH Bayern, 23.11.2018 - 10 CE 18.1153
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 23.11.2018 - 10 CE 18.1153
Erledigung einstweiligen Rechtsschutzes nach erfolgter Abschiebung
Es wird festgestellt, dass sich das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erledigt hat, soweit mit der Beschwerde die Aufhebung von Ziffer I. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Mai 2018 - Au 1 E 18.498 - begehrt wurde.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Mai 2018 - Au 1 E 18.498 - ist wirkungslos.
Die Antragsgegnerin erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Mai 2018 - Au 1 E 18.498 -, in dem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt wurde, dass die Abschiebung der Antragstellerin in die Russische Föderation rechtswidrig war (Ziffer I. des Tenors) und mit dem sie ferner dazu verpflichtet worden war, der Antragstellerin vorübergehend eine Betretenserlaubnis zu erteilen (Ziffer II. des Tenors).